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REACh

Das wohl komplexeste
Gesetzeswerk Europas

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Bedingungen

R = registration (Registrierung)
Ab 2018 müssen alle Substanzen, die in die EU mit einer Jahresmenge von über 1t importiert werden, registriert sein. Dabei darf es nur ein einzelnes Registrierungsdossier geben. D.h. jeder Importeur ist gezwungen, mit allen übrigen Marktteilnehmern, also Importeuren, intensiv zusammenzuarbeiten. Dies betrifft sowohl die Substanzeigenschaften (inklusive toxikologische und andere Tests) als auch Verwendungen, Mengen und Substanzlebenszyklus.

Hauptproblemfelder:
  • Datenverfügbarkeit
  • Teilnahmekosten
  • Wettbewerbsfragen
 
 
E = evaluation (Bewertung)
Die Evaluierung geschieht durch offizielle Stellen. Hier werden sowohl die Registrierungs-Dossiers an sich, als auch die Auswirkungen der enthaltenen Informationen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt beurteilt.

Hauptproblemfelder:
  • Fehlende eindeutige Beurteilungskriterien
  • Gegensatz von Gefahr (hazard) und Risiko (risk)
  • Querbeziehungen zu zahlreichen anderen nationalen und europäischen Gesetzen
  • Datenverfügbarkeit, Gewinnung verlässlicher Daten (Begrenzung Tierversuche)
  • "Read-across", d.h. Anwendbarkeit von "Ähnlichkeitsannahmen" bei verwandten Substanzen
 
 
A = authorisation or Restriction (Zulassung oder Beschränkung)
Aus den Bewertungen werden Kandidaten für weitere Maßnahmen ausgewählt, sogenannte SVHCs (Substances of very high concern). Sie werden auf dem Anhang XV zu REACh aufgeführt. Einzelne Mitgliedsstaaten können entscheiden, ob diese Substanzen weiteren regulativen Maßnahmen unterzogen werden sollen. Dabei können sie wählen zwischen Beschränkungen und Autorisierungen.
Beschränkungen betreffen bestimmte Anwendungen, deren Nutzungsbedingungen oder -verbote durch die Behörden selbst erarbeitet werden. Die Ergebnisse und Festlegungen werden regelmäßig auf Anhang XVII zu REACh veröffentlicht.

Hauptproblemfelder:
  • Fehlende eindeutige Beurteilungskriterien
  • Verfügbare Datenbasis
  • Verwendungskenntnisse bei den Behörden
  • Marktkenntnisse bei den Behörden
  • Unterschied "Gefahr" (hazard) und "Risiko" (risk)
  • Gewichtung und Bewertung von Risiko, Sozioökonomischen Folgen und Wettbewerbsfähigkeit der EU
 
 
Autorisierungen sind hingegen Zulassungspflichten für die Verwender der Substanzen. Hier sind umfangreiche Informationen an die Behörden zu geben (Europäische Chemikalienagentur) ECHA. Diese Informationen werden durch die ECHA beurteilt, worauf hin sie dann Empfehlungen an die Kommission gibt, wie zu entschieden wäre. Die autorisierungspflichtigen Substanzen sind auf Anhang XIV zu REACh zusammengefasst. Jede der Substanzen hat ein "sunset date" nach dem eine weitere Verwendung nur noch mit expliziter Zulassung (Autorisierung) erlaubt ist. Die Autorisierung ist deutlichster Ausdruck der Beweisumkehr: Die Verwender/Unternehmen haben zu beweisen, dass die Verwendung der SVHC wirklich notwendig ist.

Hauptproblemfelder:
  • Fehlende eindeutige Beurteilungskriterien
  • Verfügbare Datenbasis
  • Verwendungskenntnisse bei den Behörden
  • Marktkenntnisse bei den Behörden
  • Einschätzung praktischer Gegebenheiten durch die Behörden
  • Unterscheidung von realen Erfahrungen zu Marketingaktionen durch Anbieter von Alternativen
  • Unterschied "Gefahr" (hazard) und "Risiko" (risk)
  • Kenntnisse über Alternativen bei Unternehmen
  • Gewichtung und Bewertung von Risiko, Sozioökonomischen Folgen und Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Unternehmen
  • Mangelnde Ressourcen in Unternehmen, vor allem bei KMUs
  • Marktunsicherheit, Investitionsunsicherheit, Abwanderungstendenzen